Auszug aus der Stiftungssatzung
Präambel der Stiftungssatzung
Durch die Tätigkeit der FrauenVermögen Stiftung sollen Frauen gefördert werden, eigenverantwortlich, selbständig, freiheitlich und mit Freude die materielle und finanzielle Seite ihres Lebens zu gestalten. Durch Projekte, Veranstaltungen, Veröffentlichungen, umfassende Öffentlichkeitsarbeit und aktive Arbeit in Netzwerken sollen diese Ziele nachhaltig verfolgt werden.
Die FrauenVermögen Stiftung ist offen für Zustifterinnen und
Zustifter, Spenderinnen und Spender sowie vor allem für engagierte
Menschen. Die FrauenVermögen Stiftung wirkt nachhaltig.
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern im Sinne des Grundgesetzes.
Zu diesem Zwecke
werden besonders Frauen und Frauenprojekte gefördert,
die im Themenkomplex Frauen und Geld emanzipatorisch tätig sind – vor
allem im kulturellen, sozialen oder wissenschaftlichen Bereich sowie
im Sinne der staatsbürgerlichen Bildung.
Es sollen die Lebenschancen
und Handlungsspielräume von Frauen aller
Kulturen und Altersgruppen im In- und Ausland aktiv erweitert werden.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere u. a. durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
- Durchführung und Förderung von Projekten,
- Veranstaltungen und Unterstützung von Tagungen und Kongressen,
- Förderung von Veröffentlichungen und Publikationen in allen Medienformen einschließlich Ausstellungen,
- Vergabe von Stipendien und Förderpreisen,
- Unterstützung von gemeinnützigen Institutionen,
- Unterstützung frauenspezifischer gesellschaftlicher Aktivitäten und Projekte sowie Praxis-Projekte, die der Gleichberechtigung dienen.
(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 6 -
Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind
- der Stiftungsvorstand,
- der Stiftungsbeirat
(2) Die Tätigkeit in den Stiftungsorganen ist ehrenamtlich.
Anfallende Auslagen werden ersetzt.
§ 7 - Stiftungsvorstand (Auszug aus der Stiftungssatzung)
(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus dem jeweiligen Vorstand der Frauenvermögensverwaltung
AG, Bothmerstr. 11, 80634 München, Amtsgericht München, HRB
143915 und zwei weiteren Personen, die aus dem Kreis des Stiftungsbeirats
für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden.
§ 11 - Stiftungsbeirat
(1) Der Stiftungsbeirat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Anzahl ist nicht nach oben begrenzt. Drei Mitglieder werden vom Vorstand der Frauenvermögensverwaltung AG auf die Dauer von zwei Jahren bestellt. Zustiftungen ermöglichen die Teilnahme am Stiftungsbeirat für eine Periode (zwei Jahre) oder abhängig von der Höhe der Stiftung auch für mehrere Perioden oder lebenslang.
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