Die FrauenVermögen-Stiftung und ihre Eckdaten
 

Die Errichtung der FrauenVermögen Stiftung als Treuhandstiftung erfolgte im Frühjahr 2011.

Das Grundkapital bestehend aus Stiftungsstock und den ersten Zustiftungen beträgt derzeit ca. 50.000 Euro. Das Stiftungsvermögen ist dauerhaft zu erhalten und kann damit auch nicht mehr an die zustiftenden Personen zurückfließen.

Die Erträge aus der Anlage des Stiftungskapitals (also der steuerfreie Gewinn) abzüglich Aufwandskosten werden dem Stiftungszweck voll und ganz zufließen. Es ist für uns selbstverständlich, dass die Aufwandskosten so gering wie möglich gehalten werden und FrauenVermögen die Verwaltung der Stiftungsgelder unentgeltlich übernimmt.

FrauenVermögen Stiftung

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Warum Sie stiften könnten...

Auszug aus der Stiftungssatzung